Feinstaubfilter – Ihr Ansprechpartner rund um Nachrüstung von Kamin und Ofen, sowie Heizkessel mit modernen Feinstaubfiltern.
Feuerstätten wie Kamine, Öfen und Holzheizungen stehen wegen ihrer Emissionen zunehmend im Fokus. Mit den richtigen Filtern lassen sich jedoch sowohl Feinstaub als auch Schadgase deutlich reduzieren – für mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Wir bieten Ihnen die Beratung & Nachrüstung für:
Nicht nur Kaminöfen, sondern auch Holz- und Pelletheizkessel verursachen Feinstaubemissionen. Mit einem passenden Feinstaubfilter können Sie Ihre Anlage umweltfreundlich und gesetzeskonform betreiben. Besonders bei älteren Kesseln ist die Nachrüstung oft erforderlich, um die Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV (Deutschland) oder vergleichbarer Vorschriften in Österreich und der Schweiz einzuhalten.
Moderne Filtersysteme, wie elektrostatische Abscheider oder katalytisch beschichtete Schaumkeramik, bieten eine wirksame und langlebige Lösung. Sie sorgen für saubere Abgase – ganz ohne nennenswerten Wartungsaufwand oder Leistungsverlust.
Viele ältere Kamine, Öfen und Heizkessel stoßen mehr Feinstaub aus, als heute gesetzlich erlaubt ist. Damit solche Anlagen weiterhin betrieben werden dürfen, ist häufig eine Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter erforderlich. Die Nachrüstung ist nicht nur eine technische Maßnahme, sondern auch ein aktiver Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Durch den Einbau eines passenden Filters – etwa eines katalytisch beschichteten Schaumkeramikfilters – lassen sich Feinstaubemissionen deutlich reduzieren. In vielen Fällen ist eine sogenannte Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich, die den Einbau eines bestimmten Filters in eine konkrete Feuerstätte erlaubt.
Die rechtliche Grundlage für den Betrieb und die Nachrüstung von Feuerstätten in Deutschland ist die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Sie regelt, wie viele Emissionen – insbesondere Feinstaub und Kohlenmonoxid – beim Betrieb von Kaminen, Öfen und Heizkesseln maximal ausgestoßen werden dürfen. Ziel ist es, die Luftqualität zu verbessern und die gesundheitlichen Belastungen durch Holzfeuerungen zu senken.
Die Verordnung sieht je nach Baujahr der Anlage bestimmte Übergangsfristen und Grenzwerte vor. Ältere Feuerstätten, die die geforderten Werte nicht einhalten, müssen entweder stillgelegt, ausgetauscht oder mit einem geeigneten Feinstaubfilter nachgerüstet werden. Welche Anlagen betroffen sind, lässt sich in der Regel über das Typenschild oder das Protokoll des Schornsteinfegers feststellen.
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