Welche Kamine dürfen ab 2025 nicht mehr betrieben werden?
➤ Kaminöfen, Heizkamine, Kachelofen-Einsätze, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden UND die neuen Grenzwerte nicht einhalten, dürfen nicht weiter betrieben werden
➤ Die strengeren Grenzwerte lauten:
➤ Feinstaub höchstens 0,15 g/m³
➤ Kohlenmonoxid (CO) höchstens 4 g/m³
➤ Geräte nach dem 21. März 2010 geprüft, die die Grenzwerte einhalten, dürfen auch weiterhin betrieben werden* – sie sind von der Nachrüstpflicht ausgenommen
Was bedeutet das für Sie?
Kaminofentyp | Baujahr (Hypothetisch) | Zulässig ab 2025? |
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Modell A | 1998 | Nur bei Einhaltung der Grenzwerte (Nachrüstung, Messung oder Filter nötig) |
Modell B | 2012 | Zugelassen, kein Handlungsbedarf |
Muss ich handeln?
Wenn Ihr Kaminofen vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurde und die neuen Emissionswerte nicht einhält, müssen Sie bis Ende 2024 reagieren. Andernfalls ist der Betrieb ab Januar 2025 rechtswidrig
Falls Ihr Ofen nicht zulässig ist, haben Sie folgende Optionen:
➤ Nachrüstung mit einem zugelassenen Feinstaubfilter oder Staubabscheider
➤ Austausch gegen ein emissionsarmes, modernes Gerät
➤ Stilllegung Ihres jetzigen Kaminofens
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Folgende Anlagen sind von der Nachrüstpflicht ausgenommen:
➤ Offene Kamine, sofern sie nur gelegentlich genutzt werden (max. 8 Tage pro Monat und je 5 Stunden Dauer)
➤ Historische Feuerstätten, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden
➤ Handwerklich gesetzte Grund- oder Kachelöfen mit Nennwärmeleistung unter 15 kW, sowie Öfen, die die alleinige Wärmequelle einer Wohneinheit darstellen
Fazit für Sie
➤ Betroffene Kaminöfen: jene mit Inbetriebnahme vor dem 22. März 2010 – sofern die Grenzwerte 0,15 g/m³ Feinstaub und 4 g/m³ CO nicht eingehalten werden.
➤ Diese Öfen dürfen ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr betrieben werden – bis Ende 2024 müssen Sie handeln (Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung).
➤ Neuere Modelle (nach März 2010) sind von den neuen Vorgaben ausgenommen.
➤ Ausnahmen gelten für Altgeräte bestimmter Bauarten oder Nutzungsarten – prüfen Sie konkret Ihren Fall.