Kamin-, Ofen- und Heizkessel-Filter – Nachrüstung mit Feinstaubfilter

Feinstaubfilter und Nachrüstsätze für Kamin, Ofen, Heizkessel & Holzheizung

Diese Webseite bietet umfassende Informationen zu Filterlösungen für Kaminöfen, Heizkessel, Holzheizungen und Feuerstätten. Themenschwerpunkte sind Feinstaubfilter, Rauchgasreinigung, gesetzliche Anforderungen wie 1. BImSchV, Zustimmung im Einzelfall (ZiE) sowie BAFA-Förderung.

Besondere Beachtung findet der Schaumkeramik-Feinstaubfilter, entwickelt von Klaus Linder, zur Emissionsminderung und gesetzeskonformen Nachrüstung. Weitere Themen: Filterpflicht in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Filter für Hackschnitzel- und Holzvergaserheizungen, sowie Sanierungspflicht bei älteren Feuerstätten.

Feinstaubfilter.info ist ein erfahrener Dienstleister für die Nachrüstung von Kaminen, Öfen und Heizkesseln mit katalytisch beschichteten Schaumkeramik-Feinstaubfiltern.

Feinstaubfilter – Ihr Ansprechpartner rund um Nachrüsten von Kamin-Filter, Ofen-Filter sowie Heizkessel-Filter, Pizzaofen-Filter, Industrieofen-Filter.

Saubere Luft für Ihr Zuhause – Filter für Kamin und Ofen

Feuerstätten wie Kamin, Ofen und Holzheizungen stehen wegen ihrer Emissionen zunehmend im Fokus. Mit den richtigen Filtern lassen sich jedoch sowohl Feinstaub als auch Schadgase deutlich reduzieren – für mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Wir bieten Ihnen die Beratung & Nachrüstung für:

➤  Kamin-Filter

➤  Ofen-Filter

➤  Heizkessel-Filter

➤  Pizzaofen-Filter

➤  Industrieofen-Filter

Für Heizkessel – kostengünstiger nachrüsten

Nicht nur Kaminöfen, sondern auch Holz- und Pelletheizkessel verursachen Feinstaub-Emissionen. Mit einem passenden Feinstaubfilter können Sie Ihre Anlage umweltfreundlich und gesetzeskonform betreiben. Besonders bei älteren Kesseln ist die Nachrüstung oft erforderlich, um die Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV (Deutschland) oder vergleichbarer Vorschriften in Österreich (Art. 15a B-VG) und der Schweiz (LRV) einzuhalten.

Moderne Filtersysteme, wie elektrostatische Abscheider oder katalytisch beschichtete Schaumkeramik, bieten eine wirksame und langlebige Lösung. Sie sorgen für saubere Abgase – ganz ohne nennenswerten Wartungsaufwand oder Leistungsverlust.

Für Pizzaofen (Steinofen) – Filter Nachrüstung

Holzbefeuerte Pizzaöfen und Steinöfen erzeugen bei hoher Hitzeentwicklung Feinstaubemissionen – oft mehr als gedacht. Besonders bei älteren oder importierten Öfen kann eine Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter nötig sein, um gesetzliche Grenzwerte laut 1. BImSchV (Deutschland)Art. 15a B-VG (Österreich) oder LRV (Schweiz) einzuhalten.

Moderne Feinstaubfilter – wie Filter aus beschichteter Schaumkeramik – senken die Emissionen spürbar und dauerhaft. Die Nachrüstung ist effizient, wartungsarm und beeinträchtigt weder Hitze noch Backqualität. So bleibt Ihr Pizzaofen rechtssicher, umweltfreundlich und leistungsstark – ob in der Gastronomie oder im privaten Einsatz.

HotTub’s – Filter 

Holzbefeuerte HotTubs und Badefässer mit integriertem Holzofen erzeugen bei intensiver Befeuerung nicht nur wohlige Wärme, sondern auch Feinstaubemissionen – oft mehr, als man denkt. Besonders bei älteren oder importierten Modellen kann eine Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter aus beschichteter Schaumkeramik notwendig sein, um die gesetzlichen Grenzwerte gemäß 1. BImSchV (Deutschland), Art. 15a B-VG (Österreich) oder LRV (Schweiz) einzuhalten.

Katalytisch beschichtete Schaumkeramik-Filter senken die Emissionen spürbar und dauerhaft. Diese Technik ist wartungsarm, effizient und beeinträchtigt weder die Heizleistung noch den Komfort des Badeerlebnisses. So bleibt Ihr HotTub rechtssicher, umweltfreundlich und zuverlässig – ob im gewerblichen oder privaten Einsatz.

Schreiben Sie uns hierzu einfach über das Kontakt-Formular an.

Feinstaubfilter für Kamin, Kaminofen, Kachelofen, Ofen & Heizkessel

Viele ältere Kamine, Öfen und Heizkessel stoßen mehr Feinstaub aus, als heute gesetzlich erlaubt ist. Damit solche Anlagen weiterhin betrieben werden dürfen, ist häufig eine Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter erforderlich. Die Nachrüstung ist nicht nur eine technische Maßnahme, sondern auch ein aktiver Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz.

 

Durch den Einbau eines passenden Filters – etwa eines katalytisch beschichteten Schaumkeramikfilters – lassen sich Feinstaubemissionen und Kohlenstoffmonoxid (CO) deutlich reduzieren. In vielen Fällen ist eine sogenannte Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder Ausnahmegenehmigung erforderlich, die den Einbau eines bestimmten Filters in eine konkrete Feuerstätte erlaubt.

Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)

Die rechtliche Grundlage für den Betrieb und die Nachrüstung von Feuerstätten in Deutschland ist die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Sie regelt, wie viele Emissionen – insbesondere Feinstaub und Kohlenmonoxid – beim Betrieb von Kaminen, Öfen und Heizkesseln sowie Pizzaöfen (Steinöfen) maximal ausgestoßen werden dürfen. Ziel ist es, die Luftqualität zu verbessern und die gesundheitlichen Belastungen durch Holzfeuerungen zu senken.

Die Verordnung sieht je nach Baujahr der Anlage bestimmte Übergangsfristen und Grenzwerte vor. Ältere Feuerstätten, die die geforderten Werte nicht einhalten, müssen entweder stillgelegt, ausgetauscht oder mit einem geeigneten Feinstaubfilter nachgerüstet werden. Welche Anlagen betroffen sind, lässt sich in der Regel über das Typenschild oder das Protokoll des Schornsteinfegers feststellen.

Österreich (15a B-VG)  &  Schweiz (LRV) 

 Unsere Nachrüstlösung mit Feinstaubfilter ist sowohl für Österreich gemäß Art. 15a B-VG als auch für die Schweiz entsprechend der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) geeignet. Sie erfüllt die technischen Anforderungen zur Reduktion von Feinstaub und gasförmigen Emissionen und ermöglicht somit den umweltgerechten Weiterbetrieb bestehender Feuerstätten in beiden Ländern.

D-A-CH

 Einsatzgebiet – D-A-CH:

Unsere spezialisierte Nachrüst-Dienstleistung für Kaminöfen, insbesondere mit integriertem Feinstaubfilter, bieten wir flächendeckend in Deutschland, Österreich und der Schweiz an.

Egal ob Sie in einem städtischen Ballungsraum, auf dem Land oder in einer Höhenlage wohnen – wir sorgen für eine fachgerechte und gesetzeskonforme Nachrüstung direkt bei Ihnen vor Ort.

Deutschlandweit für Sie im Einsatz – in allen 16 Bundesländern:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Auch in Österreich stehen wir für Sie bereit:

Wir betreuen alle Bundesländer – von Vorarlberg bis Burgenland – und rüsten auch hier bestehende Feuerstätten mit Feinstaubfiltern professionell nach.

In der gesamten Schweiz tätig:

Unsere Nachrüstlösung ist auch in der Schweiz verfügbar – inklusive Planung, technischer Abnahme und Ausführung vor Ort.

Allgemeine Fragen & Antworten

Wann braucht mein Kaminofen einen Feinstaubfilter?

Ein Kaminofen braucht einen Feinstaubfilter, wenn er nicht die aktuellen Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) einhält – und zwar spätestens dann, wenn:

➤  der Zeitpunkt der Inbetriebnahme (laut Typenschild) vor dem 22. März 2010 liegt und

➤  die Übergangsfristen abgelaufen sind (je nach Baujahr: zwischen 2015 und 2025).

Konkret bedeutet das:
Wenn dein Ofen zu viele Feinstaub- oder Kohlenmonoxid-Emissionen ausstößt, musst du entweder:

1. den Ofen nachrüsten (z. B. mit einem Feinstaubfilter),

2. den Ofen stilllegen, oder

3. ihn austauschen.

Ob Ihr Ofen betroffen ist, prüft in der Regel der beauftragte Schornsteinfeger – und zwar bei der regulären Feuerstättenschau. Hält der Ofen die Grenzwerte nicht ein, kann unter bestimmten Bedingungen eine Nachrüstung mit Filter und Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erfolgen.

Was kostet der Einbau eines Feinstaubfilters?

Überblick der Kostenarten

1. Passive Feinstaubfilter (z. B. katalytisch / keramisch)

➤  Anschaffung: ab etwa 400–600 €, teils bis 500 € je nach Modell

➤  Montagekosten: oft auch selbst montierbar, aber Fachmann empfohlen – typischerweise 300–600 €

➤  Folgekosten: alle 1–2 Jahre Filterkassette reinigen oder austauschen; Aufwand und Material variieren 

2. Aktive Feinstaubfilter (elektrostatische Staubabscheider)

➤  Anschaffung: meist 1.000–2.500 €, in manchen Fällen bis 3.000 € 

➤  Einbau durch Fachbetrieb: erforderlich – typischerweise zusätzlich 500–600 €, abhängig von Region und Aufwand

➤  Laufende Kosten: Stromverbrauch (jährlich meist im unteren zweistelligen Bereich), eventuell weitere Wartung 

Was kostet ein Feinstaubfilter für einen Kaminofen?

Kostenübersicht: Feinstaubfilter Kaminofen

➤  Passive Filter (z. B. keramisch, katalytisch)

➤  Preis: etwa 800 € bis 1200 € meist mit Montagekosten

➤  Einbau teilweise selbst möglich, aber meist Fachmontage empfohlen

➤  Wartungsarm, langlebig, keine Stromversorgung nötig

➡️ Geeignet, wenn Ihr Ofen für eine Nachrüstung im Feuerraum vorbereitet ist


 

➤ Aktive Filter (z. B. elektrostatischer Abscheider)

➤  Preis: etwa 1.000 € bis 2.500 €

➤  Zusätzlich: Montagekosten von ca. 500–600 €

➤  Benötigt Stromanschluss, regelmäßige Wartung empfohlen

➡️ Geeignet, wenn der Ofen technisch schwer nachzurüsten ist oder sehr hohe Feinstaubemissionen aufweist


 

Zusätzliche Kosten bedenken

➤  Einbau/Abnahme durch Schornsteinfeger: ca. 60–150 €

➤  Zustimmung im Einzelfall (ZiE) kann ggf. erforderlich sein – teils mit weiteren Kosten (wenn keine allgemeine Zulassung vorliegt)

Welche Nachteile hat ein Feinstaubfilter für einen Kaminofen?

1.  Anschaffungs- und Einbaukosten

➤  Passive Filter kosten ca. 600–800 €, aktive Systeme bis über 2.500 €

➤  Hinzu kommen oft Montage- und Abnahmekosten

2.  Wartung & Reinigung

➤  Filter setzen sich mit der Zeit zu

➤  Regelmäßige Reinigung oder Austausch (alle 1–2 Jahre bei passiven Filtern, ggf. öfter bei aktiven)

➤  Bei unsachgemäßer Pflege droht Wirkungsverlust oder erhöhter Widerstand

3.  Einfluss auf den Abbrand

➤  Der Zug im Ofen kann sich leicht verändern → Veränderung im Brennverhalten

➤  Besonders bei passiven Filtern im Feuerraum kann es zu etwas langsamerem Abbrand kommen

4.  Stromverbrauch bei aktiven Systemen

➤  Elektrostatische Filter benötigen permanente Stromversorgung

➤  Auch wenn der Verbrauch gering ist (~5–10 W), ist es ein laufender Kostenfaktor

5.  Zulassungsfragen & Bürokratie

➤  Nicht jeder Filter hat eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

➤  Bei vielen Öfen ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) notwendig – inklusive technischer Dokumentation und Abnahme durch den Schornsteinfeger

6. Keine 100 % Garantie auf Grenzwerteinhaltung

➤  Bei älteren Öfen oder falscher Bedienung kann es trotz Filter vorkommen, dass Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden

Wie kann ich feststellen, ob mein Kaminöfen noch zulässig ist?

1.  Typenschild am Ofen suchen

➤  Das finden Sie meist hinten oder seitlich am Ofen (ggf. auch in den Unterlagen)

➤  Wichtig sind:

➤  Baujahr / Datum der Inbetriebnahme

➤  Hersteller

➤  Modellbezeichnung

➤  ggf. Prüfnummer oder Zertifizierung


 

2.  Baujahr mit BImSchV vergleichen

Laut der 2. Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) gelten folgende Übergangsfristen:

Inbetriebnahme bisAußerbetriebnahme oder Nachrüstung bis
31.12.197431.12.2014
01.01.1975 – 31.12.198431.12.2017
01.01.1985 – 31.12.199431.12.2020
01.01.1995 – 21.03.201031.12.2024

Wenn Ihr Ofen vor 22.03.2010 in Betrieb genommen wurde, musst du prüfen, ob:

➤  er die Grenzwerte einhält (Staub ≤ 0,04 g/m³ & CO ≤ 1,25 g/m³) oder

➤  ob Sie ihn stilllegen, austauschen oder mit einem Filter nachrüsten musst


 

3.  Prüfbericht oder Bescheinigung suchen

➤  Wenn Sie ein Prüfzertifikat vom Hersteller hast (mit Emissionswerten), kannst du es beim Schornsteinfeger vorlegen

➤  Alternativ kann ein Messprotokoll oder eine Nachrüstung helfen


 

4.   Schornsteinfeger fragen

➤  Der/die zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*in führt regelmäßig die Feuerstättenschau durch und prüft, ob der Ofen:

➤  noch betrieben werden darf,

➤  nachgerüstet werden muss,

➤  oder außer Betrieb zu nehmen ist.


 

Wenn Ihr Ofen betroffen ist:

➤  Sie haben die Wahl zwischen:

➤  Nachrüstung mit Filter (ggf. mit Zustimmung im Einzelfall)

➤  Austausch des Ofens

➤  oder Stilllegung

Welche Kamine dürfen ab 2025 nicht mehr betrieben werden?

➤    Kaminöfen, Heizkamine, Kachelofen-Einsätze, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden UND die neuen Grenzwerte nicht einhalten, dürfen nicht weiter betrieben werden

➤    Die strengeren Grenzwerte lauten:

➤  Feinstaub höchstens 0,15 g/m³

➤  Kohlenmonoxid (CO) höchstens 4 g/m³

➤  Geräte nach dem 21. März 2010 geprüft, die die Grenzwerte einhalten, dürfen auch weiterhin betrieben werden* – sie sind von der Nachrüstpflicht ausgenommen


 

Was bedeutet das für Sie?

KaminofentypBaujahr (Hypothetisch)Zulässig ab 2025?
Modell A1998Nur bei Einhaltung der Grenzwerte (Nachrüstung, Messung oder Filter nötig)
Modell B2012Zugelassen, kein Handlungsbedarf

 

Muss ich handeln?

Wenn Ihr Kaminofen vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurde und die neuen Emissionswerte nicht einhält, müssen Sie bis Ende 2024 reagieren. Andernfalls ist der Betrieb ab Januar 2025 rechtswidrig

Falls Ihr Ofen nicht zulässig ist, haben Sie folgende Optionen:

➤  Nachrüstung mit einem zugelassenen Feinstaubfilter oder Staubabscheider

➤  Austausch gegen ein emissionsarmes, modernes Gerät

➤  Stilllegung Ihres jetzigen Kaminofens


 

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Folgende Anlagen sind von der Nachrüstpflicht ausgenommen:

➤  Offene Kamine, sofern sie nur gelegentlich genutzt werden (max. 8 Tage pro Monat und je 5 Stunden Dauer)

➤  Historische Feuerstätten, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden

➤  Handwerklich gesetzte Grund- oder Kachelöfen mit Nennwärmeleistung unter 15 kW, sowie Öfen, die die alleinige Wärmequelle einer Wohneinheit darstellen


 

Fazit für Sie

➤  Betroffene Kaminöfen: jene mit Inbetriebnahme vor dem 22. März 2010 – sofern die Grenzwerte 0,15 g/m³ Feinstaub und 4 g/m³ CO nicht eingehalten werden.

➤  Diese Öfen dürfen ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr betrieben werden – bis Ende 2024 müssen Sie handeln (Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung).

➤  Neuere Modelle (nach März 2010) sind von den neuen Vorgaben ausgenommen.

➤  Ausnahmen gelten für Altgeräte bestimmter Bauarten oder Nutzungsarten – prüfen Sie konkret Ihren Fall.

Wo misst der Schornsteinfeger den Feinstaub?

Der Schornsteinfeger misst den Feinstaub (sowie andere Abgaswerte wie Kohlenmonoxid) nicht direkt im Raum oder Ofen, sondern im Abgasstrom – und zwar am oder im Verbindungsstück zwischen Ofen und Schornstein.


 

Wo genau misst der Schornsteinfeger den Feinstaub?

Typischer Messpunkt:

➤    Im Rauchrohr oder im Messstutzen (sofern vorhanden)

➤    Der Messstutzen befindet sich oft:

➤    hinter dem Ofen, am Übergang zum Schornstein,

➤    oder direkt oben am Ofenrohr.

Dort setzt der Schornsteinfeger eine Messsonde ein, die die Abgase während des Betriebs analysiert.


 

Was wird gemessen?

Bei der Messung prüft der Schornsteinfeger je nach Prüfziel:

MessgrößeBedeutung
Feinstaub (PM)Ist der Staubausstoß im gesetzlich zulässigen Bereich?
CO (Kohlenmonoxid)Rückschluss auf Verbrennung und Sicherheit
AbgastemperaturEinfluss auf Effizienz und Emissionen
Sauerstoffgehalt (O₂)Wie vollständig läuft die Verbrennung?
Zug / DruckverhältnisseEntscheidend für den sicheren Abzug der Abgase

 

Wichtig zu wissen:

➤   Die Feinstaubmessung ist bei der Feuerstättenschau nicht immer Pflicht – sie wird vor allem dann durchgeführt, wenn:

➤    der Ofen grenzwertverdächtig ist,

➤   eine Nachrüstung (z. B. Filter) dokumentiert werden muss,

➤   oder ein Messprotokoll für Behörden oder Zulassung erforderlich ist.

➤   Bei alten Öfen ohne ausreichende Prüfunterlagen kann eine Messung auch als Nachweis zur Einhaltung der Grenzwerte dienen (statt Nachrüstung).

Wie reinigt man Feinstaubfilter?

Die Reinigung eines Feinstaubfilters hängt stark davon ab, ob es sich um einen passiven oder aktiven Filter handelt. Hier ist eine praktische Übersicht, wie Sie vorgehen sollten:


 

So reinigen Sie einen Feinstaubfilter für den Kaminofen

➤    1. Passive Feinstaubfilter (z. B. keramisch, katalytisch)

Diese Filter bestehen meist aus Schaumkeramik mit einer speziellen Oberfläche (teilweise katalytisch beschichtet). Sie sitzen direkt im Feuerraum oder im Rauchrohr.

Reinigungsschritte:

1. Ofen ausschalten & abkühlen lassen

2. Filter ausbauen (meist werkzeuglos entnehmbar)

3. Ruß und Staub vorsichtig entfernen:

➤    mit einer weichen Bürste, ggf. einem Aschesauger

➤    kein Wasser verwenden, da dies die keramische Struktur oder Beschichtung schädigen kann!

4. Filter wieder einsetzen – prüfen Sie auf Risse oder Schäden

Reinigungsintervall:

➤    je nach Nutzung: alle 12–18 Monate, spätestens aber wenn der Zug nachlässt


 

➤   2. Aktive Feinstaubfilter (elektrostatische Abscheider)

Diese Filter sitzen meist im Rauchrohr oder Schornstein und arbeiten mit elektrischer Spannung, um Partikel elektrostatisch abzuscheiden.

Reinigungsschritte:

1. Stromversorgung trennen

2. Zugang zur Elektrodeneinheit öffnen

3. Abgeschiedenen Staub mit Pinsel oder Sauger entfernen

4. Kontakte ggf. leicht feucht reinigen (je nach Herstelleranleitung)

5. System wieder verschließen und aktivieren

Reinigungsintervall:

  • je nach Modell alle 3–6 Monate, ggf. häufiger bei Dauerbetrieb


 

Wichtige Hinweise:

➤    Keine scharfen Reinigungsmittel oder Druckluft verwenden!

➤    Lesen Sie immer die Herstelleranleitung

➤   Kontrollieren Sie den Filter regelmäßig auf Schäden – z. B. Risse, Brüche, Rußverkrustung

➤    Bei starker Verschmutzung oder Beschädigung: lieber austauschen statt weiter reinigen

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