Ältere Kamine und Öfen, die nicht den aktuellen Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen, müssen entweder stillgelegt, ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zur Neuanschaffung ist die Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter.
Schaumkeramik-Filter: Saubere Lösung für saubere Luft
Bei der Nachrüstung wird ein Schaumkeramik-Feinstaubfilter in den Rauchgasweg der Feuerstätte eingebaut. Dieser Filter reduziert effektiv die Emissionen von Feinstaub und trägt somit aktiv zum Umweltschutz bei. Die Nachrüstung erfolgt in der Regel unkompliziert und ohne größere bauliche Veränderungen.
Einstufungsmessung: Technische Prüfung vor der Abnahme
Nach dem Einbau des Filters wird eine sogenannte Einstufungsmessung durchgeführt. Dabei ermittelt ein Fachbetrieb, ob die Feuerstätte mit der neuen Filtertechnik die gesetzlichen Feinstaub-Grenzwerte gemäß der BImSchV einhält. Diese Messung ist Voraussetzung für die behördliche Anerkennung der Nachrüstung.
Einzelabnahme durch den Bezirksschornsteinfeger
Nach erfolgreicher Messung erfolgt die Einzelabnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Erst nach dieser Abnahme gilt die Feuerstätte offiziell als BImSchV-konform. Der Schornsteinfeger dokumentiert die Einhaltung der Grenzwerte und bescheinigt den ordnungsgemäßen Betrieb.
Unser Ablauf der Nachrüstung – Schritt für Schritt
Damit Ihre Feuerstätte zuverlässig und dauerhaft die gesetzlichen Anforderungen der BImSchV erfüllt, begleiten wir Sie von Anfang an mit Fachwissen, Erfahrung und persönlicher Beratung:
1. Begutachtung Ihrer Feuerstätte
Zunächst begutachten wir vor Ort Ihren Kamin, Ofen oder andere Feuerstätte. Dabei prüfen wir den baulichen Zustand, die technischen Gegebenheiten und ob eine Nachrüstung grundsätzlich möglich und sinnvoll ist.
2. Beratung und Planung
Im Anschluss besprechen wir gemeinsam mit Ihnen die geeigneten Nachrüstlösungen – insbesondere den Einbau eines Schaumkeramik-Feinstaubfilters – und klären alle offenen Fragen. Auch mögliche bauliche Anpassungen oder technische Optimierungen werden dabei berücksichtigt.
3. Auftragserteilung und Umsetzung
Nach Ihrer Freigabe starten wir mit der fachgerechten Nachrüstung. Je nach Situation kann dies auch kleinere Optimierungsmaßnahmen an der Feuerstätte beinhalten, um die bestmögliche Emissionsminderung zu erzielen.
4. Einstufungsmessung
Nach erfolgter Nachrüstung führen wir die vorgeschriebene Einstufungsmessung durch. Damit stellen wir sicher, dass Ihre Feuerstätte die Grenzwerte der BImSchV einhält und die Nachrüstung den gewünschten Effekt erzielt.
5. Absprachen und Einzelabnahme
Wenn nötig, koordinieren wir die weiteren Schritte direkt mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger, um die Einzelabnahme vorzubereiten. So stellen wir sicher, dass alle formellen und technischen Anforderungen erfüllt sind und Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen.
Sie möchten eine Nachrüstung an Ihrer Feuerungsanlage – Wir beraten Sie gerne!