Sie möchten Ihren Kamin oder Ofen mit einem Feinstaubfilter nachrüsten und fragen sich, ob dafür eine Genehmigung notwendig ist? In unserem FAQ-Bereich zum Thema Planung und Zulassung finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Zustimmung im Einzelfall (ZiE), erforderliche Unterlagen und den Ablauf der behördlichen Genehmigung.
Wir erklären verständlich, wann eine Nachrüstung zulässig ist, welche Vorschriften gelten und wie wir Sie bei der Antragstellung und technischen Planung unterstützen.
Ideal für alle, die ihren Kamin gesetzeskonform modernisieren und Stilllegungen vermeiden möchten.
In vielen Fällen: Ja. Besonders bei fest eingebauten Kaminöfen oder Kamineinsätzen ist eine sogenannte Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich. Wir klären dies im Rahmen der Planung individuell für Sie.
Die ZiE ist eine behördliche Genehmigung, wenn ein Bauteil – wie ein Feinstaubfilter – keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) hat. Sie erlaubt die Verwendung im konkreten Einzelfall. Wir übernehmen auf Wunsch die komplette Antragstellung für Sie.
In Deutschland erfolgt die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) in Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Bundeslands.
Typischerweise benötigen wir:
➤ Typenschild und technische Daten Ihres Kaminofens
➤ Fotos vom Einbauort und Feuerraum
➤ Maße und ggf. Querschnitte
➤ Kontaktdaten Ihres Schornsteinfegers
Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen.
Die Kosten sind abhängig vom Aufwand:
➤ Planung & technische Dokumentation: ab ca. 150 €
➤ ZiE-Antrag (inkl. Gebühren): ca. 150 €
Die genaue Kostenaufstellung erhalten Sie vorab im Angebot.
Ganz einfach: Nach Erhalt des Angebots können Sie per E-Mail oder Formular die Auftragserteilung bestätigen. Sie erhalten dann eine schriftliche Auftragsbestätigung mit voraussichtlichem Liefer- oder Montagetermin.
Dann kann die Nachrüstung mit einem geprüften Feinstaubfilter oft eine Stilllegung verhindern. Wir prüfen in jedem Fall die Möglichkeiten einer Nachrüstung oder eines genehmigungsfähigen Umbaus.
Ja. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger muss die Nachrüstung abnehmen und ggf. im Vorfeld zustimmen. Wir stellen ihm alle technischen Unterlagen zur Verfügung und koordinieren die Abstimmung auf Wunsch für Sie.
Ja. – sofern der Einbau ordnungsgemäß erfolgt und ggf. eine ZiE erteilt wurde. Die Filterlösung wird dauerhaft als Bestandteil Ihrer Feuerstätte dokumentiert.
Dann riskieren Sie die Stilllegung durch den Schornsteinfeger, ein Bußgeld und den Verlust des Versicherungsschutzes. Wir raten dringend dazu, nur geprüfte und genehmigte Nachrüstsysteme zu verwenden.
➤ abZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung): Gilt bundesweit für genormte Bauteile, z. B. geprüfte Nachrüstsätze.
➤ ZiE (Zustimmung im Einzelfall): Wird nötig, wenn keine abZ vorliegt – also bei individuell angepassten Filtern oder älteren Feuerstätten.
Wir prüfen für Sie, was im Einzelfall notwendig ist.
Theoretisch ja – praktisch aber sehr aufwendig. Technische Nachweise, Filterdaten, Kaminmaße und bauordnungsrechtliche Anforderungen sind komplex. Wir empfehlen daher unsere Fachplanung inkl. Genehmigungsservice.
Ja. Nach erfolgreicher Nachrüstung und Abnahme durch den Schornsteinfeger wird der Filter in die Feuerstättenbescheinigung eingetragen und dokumentiert.
Ja, sofern:
➤ Die Nachrüstung fachgerecht durchgeführt wurde
➤ Alle genehmigungsrelevanten Auflagen erfüllt wurden
➤ Und die regelmäßige Wartung gewährleistet ist
Somit ist ein dauerhafter Weiterbetrieb trotz ursprünglich drohender Stilllegung möglich.
Nur in seltenen Fällen. In der Regel reicht die Zustimmung durch den Schornsteinfeger. Falls eine ZiE notwendig ist, kümmern wir uns um alle baurechtlichen Aspekte – das Bauamt wird bei formeller Beteiligung informiert.
Nein. Die Vorschriften variieren leicht von Bundesland zu Bundesland. Wir kennen die jeweiligen Landesbauordnungen und stimmen die Planung individuell mit der zuständigen Behörde ab.
Ja. Auch gemauerte Kamine oder Einsätze lassen sich nachrüsten – meist sogar mit besserem Ergebnis als bei freistehenden Öfen. Wichtig sind hier genaue Maße und ein stabiler Montagebereich im oberen Feuerraum.
So früh wie möglich – am besten vor Ablauf gesetzlicher Fristen oder vor der nächsten Abnahme durch den Schornsteinfeger. Je nach Genehmigungslage kann die Nachrüstung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
In manchen Regionen ja – besonders wenn die Nachrüstung Teil eines Sanierungskonzepts oder einer Luftreinhalte-Initiative ist. Wir geben Ihnen Hinweise zu lokalen Förderprogrammen und wie Sie diese beantragen können.
Der Hauptfokus liegt auf der Feinstaubminderung – aber: Die katalytisch beschichtete Schaumkeramik kann zusätzlich die Verbrennung stabilisieren und den Abbrand verbessern, was indirekt auch die Effizienz leicht steigern kann.
Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!
Montag-Freitag:
07:00 – 16:00 Uhr