Die 1. BImSchV – Was Sie als Betreiber eines Kamins oder Ofens wissen müssen

Wenn Sie einen Kaminofen, Heizkamin, Kachelofen oder Holzheizkessel besitzen, betrifft Sie die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Diese Verordnung regelt in Deutschland, wie viel Feinstaub und Kohlenmonoxid ein Ofen oder Heizkessel ausstoßen darf – und sie schreibt klar vor, welche Geräte nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen.

Warum das Ganze?

Beim Verbrennen von Holz entstehen Feinstaub und andere Schadstoffe, die gesundheitsschädlich sind. Gerade ältere Öfen stoßen deutlich mehr aus als moderne Geräte. Deshalb hat der Gesetzgeber klare Grenzwerte eingeführt, um die Luftqualität zu verbessern – insbesondere in Wohngebieten.


 

Bin ich betroffen?

Ja – wenn Ihr Ofen vor dem 22. März 2010 gebaut oder in Verkehr gebracht wurde, ist er höchstwahrscheinlich betroffen. Entscheidend ist das Datum auf dem Typenschild (Typenprüfung) oder der Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme.


 

Was schreibt das Gesetz vor?

Für alle älteren Geräte gelten klare Fristen, bis wann sie entweder nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden müssen:

Baujahr bzw. PrüfdatumPflicht zur Nachrüstung oder Stilllegung bis
Bis 31.12.197431.12.2014
1975 – 198431.12.2017
1985 – 199431.12.2020
1995 – 21.03.201031.12.2024

Wenn Ihr Gerät in diesen Zeitraum fällt und die gesetzlich festgelegten Grenzwerte nicht einhält, dann müssen Sie handeln.


 

Was sind die Grenzwerte?

Ihr Kamin oder Ofen darf laut 1. BImSchV bei der Messung folgende Werte nicht überschreiten:

➤  Feinstaub (Staub): maximal 0,04 g/m³

➤  Kohlenmonoxid (CO): maximal 1,25 g/m³

Diese Werte kann Ihr Schornsteinfeger prüfen oder Sie können ein Prüfprotokoll vom Hersteller anfordern.


 

Was muss ich tun, wenn mein Ofen zu viel ausstößt?

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

➤  Nachrüstung mit einem zugelassenen Feinstaubfilter

➤  Austausch des gesamten Ofens durch ein neues, emissionsarmes Modell

Ein kompletter Austausch ist oft teuer und aufwendig – daher ist die Nachrüstung mit einem Filter in vielen Fällen die bessere Lösung.


 

Nachrüstung mit Feinstaubfilter – Ihre Lösung

Wir rüsten Ihren Ofen mit einem katalytisch beschichteten Schaumkeramik-Filter nach. Dieser wird im oberen Teil des Feuerraums eingebaut, arbeitet ohne Strom, ist wartungsfrei und reduziert Feinstaub und Schadgase zuverlässig.

Damit der Betrieb nach der Nachrüstung rechtlich zulässig ist, kümmern wir uns für Sie um die nötige Genehmigung – die sogenannte Zustimmung im Einzelfall (ZiE).


 

Unser Service für Sie

Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung der Nachrüstung:

➤  Technische Prüfung 

➤  Lieferung des passenden Filters

➤  Beantragung der behördlichen Genehmigung (ZiE)

➤  Fachgerechter Einbau

➤  Abschließende Messung, um die Wirksamkeit des Filters nachzuweisen

➤  Übergabe aller Unterlagen zur Vorlage beim Schornsteinfeger

 


✅ Wenn Sie nichts unternehmen, droht die Stilllegung Ihrer Feuerstätte.
Mit uns behalten Sie Ihre Kamin, Ofen, Heizkessel oder Feuerungsanlage – rechtssicher, sauber und zukunftssicher.

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne unverbindlich!

Mobil: +49(0) 159/018 168 29

Montag-Freitag: 07:00 – 16:00

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