Emissionen bei Feuerungsanlagen – was beim Heizen in die Luft geht

Beim Betrieb von Feuerungsanlagen, wie Kaminöfen, Heizkaminen oder Holzheizkesseln, entstehen bei der Verbrennung von Brennstoffen unvermeidlich Emissionen – also Stoffe, die mit dem Abgas in die Umwelt abgegeben werden. Diese Emissionen beeinflussen die Luftqualität, die Gesundheit und unterliegen deshalb gesetzlichen Grenzwerten.

 


 

Was sind Emissionen?

Emissionen sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die bei der Verbrennung freigesetzt werden und über den Schornstein oder das Abgasrohr in die Atmosphäre gelangen. Bei Holzfeuerungen sind die wichtigsten Emissionen:

➤  Feinstaub (PM10 / PM2,5) – winzige Partikel, die tief in die Lunge eindringen können

➤  Kohlenmonoxid (CO) – ein geruchloses, giftiges Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht

➤  Flüchtige organische Verbindungen (VOC) – z. B. Kohlenwasserstoffe

➤  Stickoxide (NOₓ) – in geringen Mengen bei hohen Temperaturen

➤  Schwefeloxide (SO₂) – v. a. bei Kohle oder verunreinigten Brennstoffen

➤  Ruß und Teerpartikel – vor allem bei zu feuchtem Holz oder schlechter Luftzufuhr


 

Warum sind Emissionen ein Problem?

Vor allem Feinstaub und Kohlenmonoxid stellen eine Gefahr für die Gesundheit dar. Feinstaub gelangt über die Atemwege in die Lunge und kann dort Entzündungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und langfristig sogar Krebs auslösen. CO ist ein Atemgift, das unbemerkt zur Vergiftung führen kann.

In Deutschland stammen laut Umweltbundesamt über 50 % des Feinstaubs aus Kleinfeuerungsanlagen – also aus Öfen, Kaminen und Holzheizungen im privaten Bereich.


 

Was beeinflusst die Emissionen?

Die Menge und Art der Emissionen hängt von mehreren Faktoren ab:

➤  Brennstoffqualität (z. B. trockenes, unbehandeltes Holz)

➤  Bauart und Alter der Feuerstätte

➤  Verbrennungstemperatur und Luftzufuhr

➤  Betriebsweise durch den Nutzer

➤  Wartungszustand der Anlage

Ältere Geräte ohne moderne Verbrennungstechnik stoßen oft ein Vielfaches der zulässigen Werte aus – und genau deshalb verlangt die 1. BImSchV eine Nachrüstung oder Stilllegung.


 

Welche Grenzwerte gelten?

Für Einzelraumfeuerstätten (z. B. Kaminöfen) gelten laut 1. BImSchV:

➤  Staub (Feinstaub): max. 0,04 g/m³

➤  Kohlenmonoxid (CO): max. 1,25 g/m³

Diese Werte gelten bei der Typprüfung und ggf. bei einer Einstufungsmessung nach einer Nachrüstung mit Feinstaubfilter.


 

Wie lassen sich Emissionen verringern?

➤  Nur geeignete, trockene Brennstoffe verwenden

➤  Saubere Verbrennung durch ausreichende Luftzufuhr

➤  Moderne Technik einsetzen (z. B. Öfen mit Sekundärluft, geregelter Verbrennung)

➤  Feuerstätte regelmäßig reinigen und warten lassen

➤  Nachrüstung mit einem geprüften Feinstaubfilter, z. B. mit katalytischer Schaumkeramik


🌬️ Mit dem richtigen Filter können Emissionen um bis zu 80 % gesenkt werden – ohne dass Sie Ihren Ofen austauschen müssen.

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